Was ist das Wahlrecht in Deutschland?

Posted on May 28, 2005

Die Demokratie zeichnet sich durch das Wahlrecht der Staatsbürger als eine der tragenden Säulen aus. Das Recht auf Wahlen stellt sicher, dass die Souveränität der gesamten Bevölkerung gewahrt bleibt.

Beim Wahlrecht wird zwischen dem aktiven Wahlrecht und einem passiven Wahlrecht unterschieden. Bundesbürger mit aktivem Wahlrecht dürfen wählen gehen, Menschen mit passivem Wahlrecht können gewählt werden. In modernen Demokratien werden beide Rechte meist dem selben Personenkreis gewährt, es kann jedoch in bestimmten Sonderfällen vorkommen, dass die Hürden für die passive Wahlberechtigung höher sind.

Das Wahlrecht selbst ist im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankert.

Art. 20 Abs. 2 GG:

Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

Art. 38 Abs. 1 GG:

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.

Soweit zum gesetzlich verankerten Wahlrecht. Wie wird nun gewählt? Was wählt man mit der Erst- und der Zweitstimme?

Davon beim nächsten Mal mehr… ;-)

Filed under: Artikel zur Bundestagswahl, Wahlrecht

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