Wahlrecht: Gesetzliche Fristen
Posted on May 28, 2005
Laut Wahlgesetz müssen Parteien “spätestens am neunzigsten Tag vor der Wahl dem Bundeswahlleiter ihre Beteiligung an der Wahl schriftlich angezeigt haben“. Das wäre Mitte Juni bereits der Fall.
Da diese Frist etwas knapp werden könnte will das BMI eine Rechtsverordnung in Kraft setzen, die verkürzte Fristen ermöglicht. Dies wurde auch bei der Bundestagswahl 1990 bereits einmal angewendet. Ein Termin für die Bundestagswahl steht noch nicht fest, der 18. September wurde in den letzten Tagen öfters als möglicher Termin genannt.