Grenzen durch Wahlrecht für Linksbündnis aus PDS und WASG
Posted on May 28, 2005
Gemeinsam wollen die PDS und die SPD-Abspaltung WASG bei der vorgezogenen Bundestagswahl antreten.
Im deutschen Wahlrecht ist es nicht zulässig, dass die SED-Nachfolgepartei und die Wahlalternative Arbeit und soziale Gerechtigkeit (WASG) eine gemeinsame Liste für die Bundestagswahl aufstellt. Kandidaten für die Wahl in Form einer Landesliste können nur von einer einzelnen Partei eingereicht werden.
Neben einer Fusion, vor der beide Parteien zurückschrecken und die aufgrund der Kürze der Zeit (Entscheidung der Basis, erstellen einer gemeinsamen Satzung, rechtzeitige Anmeldung zur Wahl), gibt es noch die Möglichkeit, eine sogenannte offene Liste zu führen.
PDS und WASG könnten Mitglieder der anderen Partei als Parteilose auf ihren Listen kandidieren lassen. Ob das aber tatsächlich Vorteile für die Parteien bringt ist ungewiss. In Westdeutschland wird die PDS immer noch als Ost-Partei wahrgenommen und deren Mitglieder auf den Landeslisten im Westen würden sicherlich nicht auf ungeteilte Zustimmung beim Wähler bauen können.